Architekt > Wärmeschutz > Bauleitung > Bauantrag > Statik > HAGEN
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| • | UMBAU | Loftwohnung, behindertengerechter Ausbau, Umnutzungen, etc. |
| • | ERWEITERUNG | Balkone, Dachgauben, Vordächer, Garagen/Carports, etc. |
| • | WÄRMESCHUTZ | Dämmung von Dach/Fassade, Energiepass, Solarenergie, etc. |
| • | BAURECHT | Genehmigungsfähigkeit, Bauantrag, Teilungsgenehmigung, etc. |
| • | GUTACHTER | Wärme-/Schallschutz, Wertermittlung, Gebäudeschaden, etc. |
| • | BAULEITUNG | Baubetreuung, Sigekoordinator, Sigeplan, Eigenleistungen, etc. |
| • | STATIK | Schal-/Bewehrungspläne, statische Berechnungen, Konstruktion, etc. |
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Architekt WÄRMESCHUTZ Architekten
Winterlicher Wärmeschutz neue Fenster und Fassadendämmung
Der Winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine
ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat bei in Wohnräumen üblichem
Raumklima auszuschließen. Oberflächenkondensat entsteht, wenn dieTemperatur der Wandoberfläche unter der
Taupunkttemperatur liegt. Die einzuhaltenden Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlaßwiderstand R in m²K/W werden
als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert. Weiter dient der Winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen
zu definieren, die den Wärmeverlust durch Transmission (Physik) so weit begrenzen, daß die in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) genannten Grenzwerte eingehalten werden können. Diese werden durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, den
sogenannten U-Wert (früher k-Wert) in W/m²K beschrieben.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der Sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen, die in der
Regel im wesentlichen auf eine Einstrahlung durch die Fenster zurückzuführen ist, so weit zu begrenzen, daß ein
behagliches Raumklima gewährleistet wird. Hierbei soll gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach
Möglichkeit auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden. Der sommerliche Wärmeschutz, der ebenfalls in
DIN 4108 geregelt ist, wird beeinflusst durch die Abmessungen des Raumes, die Ausrichtung und Grösse der Fenster,
die Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung, dem Lüftungsverhalten, interne Wärmequellen (z. B. Personenwärme,
Abwärme von Computern oder Beleuchtung) sowie der Wärmespeicherkapazität der verwendeten Baustoffe (Innen- und Außenwände,
Geschossdecken, Dämmstoff im Dach).
Architekt BAULEITUNG Architekten
Der Bauleiter und Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnungen.
Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch
Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit.
Mehrere Landesbauordnungen verlangen die Bestellung eines Bauleiters nach Bauordnungsrecht. Diese Aufgabe wird
zumeist vom Bauleiter des Auftraggebers mit übernommen. Der Bauleiter nach Bauordnungsrecht ist verantwortlich
für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts
Architekt BAUANTRAG Architekten
In Deutschland bedarf es in der Regel zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der
Bauantrag dient. Einzelheiten wie z. B. die Legaldefinition des Bauvorhabens regelt die einschlägige Bauordnung
des jeweiligen Bundeslandes.
Bauantragsformulare werden von sehr vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download
bereitgestellt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser
(Architekt, Bauingenieur, in einigen Bundesländern auch Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks
und staatlich geprüfte Bautechniker) Vorlageberechtigung durch entsprechende Eintragung bei der Kammer) erforderlich,
der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt und stempelt.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen.
Architekt STATIK Architekten
Der Begriff Statik beschreibt allgemein Ruhendes oder Unbewegliches und dessen Mechanismen
Baustatik bezeichnet die Statik der Baukonstruktionen. Sie dient zur Berechnung und Bemessung von Tragwerken
im Bauwesen. Baustatik ist ein Hilfsmittel der Tragwerksplanung und zusammen mit der Lehre der Modellbildung und
der Konstruktionslehre Teil der Tragwerkslehre. Sie beinhaltet die Berechnung der Auflagergrößen, Schnittgrößen
und Verschiebungen infolge von Lasten für das vorgegebene Tragsystem eines Bauwerks. Neben ruhenden Lasten gibt es
weitere Einwirkungen: Temperaturänderungen, Schwinden, Kriechen, Auflagerverschiebungen. Auch die Festigkeitslehre
zählt zur Baustatik. Die Baustatik liefert die Voraussetzungen für die Bemessung von Tragwerken (Standsicherheit)
und zur Begrenzung von Verformungen (Gebrauchstauglichkeit). In einigen Fällen gehören auch Schwingungsuntersuchungen
zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit.
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